Drohende Insolvenz: Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen Prokon
Im Fall der drohenden Insolvenz des Itzehoer Windkraftproduzenten Prokon hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Lübeck Vormittlungen eingeleitet.
"Es liegen aus den vergangenen Wochen zwei Strafanzeigen wegen Betrugs vor. Wir prüfen, ob ein Anfangsverdacht gegeben ist und wir ermitteln müssen", sagte die Sprecherin Wenke Haker-Alm der "Welt".
Die Staatsanwaltschaft werde weitere Straftatbestände der Wirtschaftskriminalität wie zum Beispiel Kapitalanlagebetrug oder Insolvenzverschleppung in die Prüfung einbeziehen. "Das wird etwas dauern, wir sind bei Unternehmen dieser Größenordnung sehr sorgfältig und wollen keine Vorverurteilung", sagte Hacker-Alm.
Die Prokon-Unternehmensgruppe hatte am Freitag ihren Anlegern mitgeteilt, dass es noch im Januar zu einer Insolvenz kommen könnte, sollten diese weiterhin ihr angelegtes Geld zurückfordern. Der Itzehoer Windkraftanbieter finanziert sich mit Hilfe von 75.000 Anlegern, die sogenannte Genussrechte mit einem Volumen von rund 1,4 Milliarden Euro gezeichnet haben.
Genussrechte sind ein Instrument des grauen Kapitalmarkts. Sie gelten als sehr riskant, Investoren können im schlimmsten Fall ihr Geld verlieren.
Die Staatsanwaltschaft in Lübeck hatte in den vergangenen Jahren mehrfach gegen Prokon-Chef Carsten Rodbertus ermittelt. Bislang hat es nach Informationen der "Welt" mindestens sieben Ermittlungsverfahren gegeben. Die Vorwürfe ließen sich aber nicht erhärten, die Ermittlungen wurden eingestellt.
Prokon plant, baut und betreibt Windparks. Derzeit betreibt die Gruppe laut Firmenangaben 314 Windräder mit 526,2 Megawatt Leistung. Sie ist seit 18 Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien tätig und hat derzeit rund 1300 Mitarbeiter.
Seit Dezember steckt Prokon in einer Finanzierungskrise. Nachdem bekannt wurde, dass die Unternehmensgruppe im Jahr 2012 bei einem Umsatz 410 Millionen Euro rund 171 Millionen Euro Verlust gemacht hatte, fordern viele Anleger ihr Geld zurück.
Prokon droht nach eigenen Angaben noch im Januar Planinsolvenz, falls mehr als fünf Prozent des Genussrechtskapitals von Anlegern abgezogen würden.
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